
Bund nicht mehr Mehrheitseigner der Swisscom
Donnerstag, 17. März 2016Eingereichter Text
Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung aufzuheben bzw. dahingehend anzupassen, dass der Bund nicht mehr verpflichtet wird, die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an der Swisscom zu halten.
Begründung
Der Bundesrat hat sich letztmals im Fernmeldebericht 2014 mit den Vor- und Nachteilen der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom auseinandergesetzt. Zu den problematischen Aspekten zählen gemäss diesem Bericht die Rollenkonflikte, denen der Bund als Regulator des Fernmeldemarktes und als Mehrheitsaktionär von Swisscom ausgesetzt ist. Die Gründe des Bundesrates, die für ein Festhalten an der Mehrheitsbeteiligung sprechen, sind der langfristige Anlagehorizont des Bundes, die Kontrolle über eine kritische nationale Infrastruktur sowie finanzpolitische Motive.
Im heutigen und künftigen Marktumfeld überwiegen indes die Nachteile einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes ganz klar: Die Swisscom wandelt sich immer mehr vom Infrastruktur- zum Dienstleistungsprovider und ist damit immer stärker am Markt präsent. Einerseits soll sie in Zukunft agiler als heute agieren können. Andererseits sollen die Mitbewerber nicht weiter durch staatliche Interventionen behindert werden. Um das gewährleisten zu können, muss die Mehrfachrolle des Bundes als Gesetzgeber, Eigner, Regulator und Grosskunde entflochten werden.
Der Bund kann als starker Minderheitsaktionär der Swisscom weiterhin die Interessen des Landes wahrnehmen.
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